In meinem letzten Blogeintrag habe ich ja bei der Stadt noch mal nachgefragt, wann sich die Stadt bequemt ihr Radverkehrsführungen der aktuellen Rechtslage anzupassen. Eigentlich hätte dies schon unmittelbar nach der StVO-Novelle von 1997 geschehen müssen, am 1.9.2009 wurde in einer weiteren Novelle noch mal verdeutlicht, dass Radwege bestimmte Mindeststandards erfüllen müssen und dass die Anordnung einer Benutzungspflicht die Ausnahme und nicht der Regelfall sein soll.
Hier nun die Antwort auf meine Nachfrage: Datum: 02.03.2010 07:42
Sehr geehrter Müller,
Ihre  mail habe ich erhalten. Die widirgen Wetterverhältnisse der letzten Wochen haben die Radwegeproblematik nicht aus der Welt geschaffen - das ist klar. Wir sind auch weiterhin bemüht, die Problematik in den nächsten Wochen anzugehen. Allerdings: nicht morgen und nicht in der nächsten Woche (es sind noch andere Themen hinzugekommen, die kurzfristig in die Bearbeitung aufgenommen wurden, wie Neuregelung der Parkgebühren in Bergisch Gladbach,von denen ich Ende des letzten Jahres noch keine Informationen hatte- diese Sache hat z.Zt. Vorrang, so dass die Problematik der Radwege als 2.ter Punkt auf meiner Arbeitsliste steht).
Insofern bitte ich um Verständnis.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
R. U. Stadtverwaltung Bergisch Gladbach -Verkehrslenkung-
Das muss man sich mal vorstellen! Die Neuregelung von Parkgebühren hat Vorrang vor der Überprüfung ob die Verkehrsführungen den Vorschriften entsprechen.
Im Klartext:
:!: Eine **Gebühren**neugliederung hat für die Stadt Bergisch Gladbach höhere Priorität als die Verkehrs**sicherheit**!
Mein Unverständnis hierüber habe ich natürlich geäußert: Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Ich selbst komme erst heute dazu Ihre Mail zu erwiedern.
> Wir sind > auch weiterhin bemüht, ... > ... Insofern bitte ich um Verständnis.
Dafür, dass es bei der Stadtverwaltung vielfältige Aufgaben gibt die zu erledigen sind und die Priorisierung erfordern, habe ich Verständnis, Unverständnis ruft bei mir allerdings hervor, dass ParkGEBÜHREN Vorrang vor der Verkehrssicherungspflicht haben können.
Mit freundlichen Grüßen         Holger Müller