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... blüht das "Rad weg!"-Schild!
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Heute mal nur ein paar Impressionen aus Bergisch Gladbach. Aufgenommen an diesem Wochenende und am heutigen Morgen.
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Natürlich müsste es Bergisch Gladbach heißen! Da es aber hier oftmals genauso provinziell wie in der alten Kinderserie zugeht und auch seit dieser Zeit die Gefahren von Radverkehrsanlagen bekannt sind beschloss ich meinen aktuellen Eintrag so zu benennen.
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... trifft laut Richter den LKW-Führer, der vor 3 Jahren an der Kreuzung Richard-Zanders-Straße/Cederstraße eine Radfahrerin totgefahren hat.
So scheint es mal wieder ein unabwendbares Schicksal gewesen zu sein, dass eine Radfahrerin von einem Rechtsabbieger "übersehen" wurde und tödlich verunglückte. Dies ist eine der Haupttodesursachen von Radfahrern.
Berichte zu dem Unfall kann man im Kölner Stadtanzeiger und der Bergischen Landeszeitung nachlesen.
Leider wurde in der Berichterstattung kaum die mangelhafte und vorschriftswidrige Verkehrsführung an der Unfallstelle thematisiert. So führt der immer noch als benutzungspflichtig gekennzeichnete Radweg dort zwischen zahlreichen Ampel- und Schildermasten hindurch und fördert zusammen mit dem dort vorhanden Baum dass man sich als Radfahrer im toten Winkel der LKWs versteckt. Im BLZ-Artikel wurde ja auch die offensichtliche Überforderung des LKW-Fahrers dargestellt.
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Am Donnerstag laß ich in Highners Blog von der aktuellen Radwegbeschilderung am Rudolfplatz. Hier ist zur Zeit eine Baustelle, auf der die Bauaufsicht anscheinend mit Kölner Gründlichkeit arbeitet.
Durch Highners-Beitrag fühlte ich mich ermutigt die Kölner Straßenverkehrsbehörde und den Fahrradbeauftragen der Stadt Köln über diesen Zustand zu Informieren. Als ich mich heute Abend auf den Heimweg machte, fand ich tatsächlich eine Änderung vor!
Dies ist meine Mail zu der geänderten Situation: Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Donnerstag, den 11 Februar 2010 10:14:06 schrieben Sie: strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de: > Sehr geehrte Damen und Herren, > Ihre E- Mail ist im Amt für Straßen und Verkehrstechnik eingegangen. > Ihr Anliegen wird in die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Es ging um den linksseitigen als benutzungspflichtig gekennzeichneten gemischten Rad-/Fußweg am Rudolfplatz.
Anscheinend wurde die Situation begutachtet und im Zuge dessen die fragliche Beschilderung an angegebener Stelle entfernt. Allerdings wurde sie nicht wirklich beseitigt, sondern lediglich um 25m weiter Richtung Ringe versetzt! Nun steht das Schild sogar an der engsten Stelle des Weges. Ich kann nicht ersehen inwiefern diese Platzierung legaler sein soll, als die zuvor vorhandene?
Desweiteren habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass dieser Weg schon eine ähnlich rechtswidrige linksseitige Radwegbeschilderung auffwies, als sich hier noch keine Baustelle befand.
Bitte begründen Sie mir doch, womit dann während der Existenz dieser Baustelle, sich die Möglichkeit der linksseitigen Befahrbarkeit dieses Weges ergibt?
Mit freundlichen Grüßen Holger Müller
P.S.: Et hätt noch immer jot jejange... Ahne, es ist ja doch schon eine Person im Umfeld dieser Baustelle auf Grund von Vorschriftsmißachtungen ums Leben gekommen... (auch wenn es nicht auf dem Radweg war). Hoffen wir mal, dass es dabei bleibt!
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