An der Heidelberger Straße / Ecke Dortmunder Straße in Köln-Buchforst wurde die Kreuzung neu gestaltet.
Dabei kommt so etwas heraus, wenn man auf Biegen und Brechen Radverkehrsführungen einrichtet:
Linksabbiegen verboten!
Zeichen 214-20 (das blaue mit den Pfeilen) verbietet hier eindeutig das Linksabbiegen. Da kein Zusatz-Zeichen Z 1022-10 (Radfahrer frei) darunter angebracht ist, gilt dies natürlich für alle Verkehrsteilnehmer.
Radverkehr nicht ernst nehmen
Auf die Fahrbahn hat man jedoch Haltelinie und Pfeil zum indirekten Linksabbiegen aufgemalt. Das Straßenmalerei jedoch niemals eine Beschilderung aufhebt scheint sich bei der Stadt noch nicht herumgesprochen zu haben. Auch ist an dieser Stelle im Gegensatz zur Gegenrichtung keine Signalisierung für den Radfahrer ersichtlich. - Wobei ich es auch dort immer bevorzugen würde auf direktem Wege abzubiegen.
Hier kann also jeder Polizist einen Radfahrer in die Ordnungswidrigkeitenfalle tappen lassen. Falls es dort mal zu einem Unfall kommen sollte ist die sicher auch ein spannender Fall, wie die Schuldfragen zu werten sind?