Am Donnerstag laß ich in Highners Blog von der aktuellen Radwegbeschilderung am Rudolfplatz. Hier ist zur Zeit eine Baustelle, auf der die Bauaufsicht anscheinend mit Kölner Gründlichkeit arbeitet.
Durch Highners-Beitrag fühlte ich mich ermutigt die Kölner Straßenverkehrsbehörde und den Fahrradbeauftragen der Stadt Köln über diesen Zustand zu Informieren. Als ich mich heute Abend auf den Heimweg machte, fand ich tatsächlich eine Änderung vor!
Dies ist meine Mail zu der geänderten Situation: Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Donnerstag, den 11 Februar 2010 10:14:06 schrieben Sie: strassen-verkehrstechnik@stadt-koeln.de: > Sehr geehrte Damen und Herren, > Ihre E- Mail ist im Amt für Straßen und Verkehrstechnik eingegangen. > Ihr Anliegen wird in die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
Es ging um den linksseitigen als benutzungspflichtig gekennzeichneten gemischten Rad-/Fußweg am Rudolfplatz.
Anscheinend wurde die Situation begutachtet und im Zuge dessen die fragliche Beschilderung an angegebener Stelle entfernt. Allerdings wurde sie nicht wirklich beseitigt, sondern lediglich um 25m weiter Richtung Ringe versetzt! Nun steht das Schild sogar an der engsten Stelle des Weges. Ich kann nicht ersehen inwiefern diese Platzierung legaler sein soll, als die zuvor vorhandene?
Desweiteren habe ich keinen Hinweis darauf gefunden, dass dieser Weg schon eine ähnlich rechtswidrige linksseitige Radwegbeschilderung auffwies, als sich hier noch keine Baustelle befand.
Bitte begründen Sie mir doch, womit dann während der Existenz dieser Baustelle, sich die Möglichkeit der linksseitigen Befahrbarkeit dieses Weges ergibt?
Mit freundlichen Grüßen         Holger Müller
P.S.: Et hätt noch immer jot jejange... Ahne, es ist ja doch schon eine Person im Umfeld dieser Baustelle auf Grund von Vorschriftsmißachtungen ums Leben gekommen... (auch wenn es nicht auf dem Radweg war). Hoffen wir mal, dass es dabei bleibt!

 


Update 22. Februar 2009


Am 18. Februar bekam ich dann eine Antwort auf meine zweite Mail.
Donnerstag 12:33:29   Sehr geehrter Herr Müller, ich wollte Ihnen nur eine kurze Info zum Hinweis mitteilen.
Die Beschilderung wird geändert, so dass ein gemeinsamer Geh- und Radweg nur in eine Richtung freigegeben wird. Vielen Dank noch einmal für ihren Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
H. C.
Und heute war das Schild in linksseitiger Richtung tatsächlich verschwunden!


Allerdings kam mir auf dem Weg trotz alledem ein Geisterradler entgegen und ich halte die weiterhin in rechtseitiger Fahrtrichtung angeordnete Benutzungspflicht immer noch für **rechtswidrig** und **unverhältnismäßig**.