Natürlich müsste es Bergisch Gladbach heißen! Da es aber hier oftmals genauso provinziell wie in der alten Kinderserie zugeht und auch seit dieser Zeit die Gefahren von Radverkehrsanlagen bekannt sind beschloss ich meinen aktuellen Eintrag so zu benennen.

Dieser Beitrag ist mit nahezu identischem Inhalt auch in dem Bergisch Gladbacher Bügerportal iGL unter dem Titel Radwege: Keine Lösung für die Sicherheit zu finden.

Neues von der Stadtverwaltung

Vieleicht erinnert sich noch manch ein an Verkehrsicherheit interessierter Bürger an die Ankündigung der Stadtverwaltung vom August 2010:

Sie (die Radwege) können weiterhin von Radlern – gemeinsam mit Fußgängern – genutzt werden, müssen dies aber nicht. Wer als Radfahrer lieber auf der Straße fahren möchte, wird dies dann auch ungestraft tun können.(http://www.rhein-sieg-anzeiger.ksta.de/html/artikel/1281431613383.shtml)

Nachdem sich diesbezüglich seitdem allerdings nichts am Zustand der Radwege und ihrer Beschilderung in Bergisch Gladbach verändert hat, sondern nur von neuen Ankündigungen zur Anlage weiterer Radwege im Raum Bergisch Gladbach und Umgebung zu lesen war, fragte ich nach, wie weit die Planungen zur obigen Verlautbarung denn fortgeschritten seien?

Nachfrage bei der Stadtverwaltung

Meine E-Mail an die Stadtverwaltung:

Sehr geehrter Herr ****,
wie ich in der Presse nachverfolgen konnte gibt es neues zur Verkehrsplanung in Bergisch Gladbach.
Zum einen geht es um einen Rad-/Gehweg entlang der Straße Straßen in Herkenrath den der Regionalrat am 1.4. beschliessen will. Können Sie mir Auskunft geben, was dort geplant ist? Zumal ja in Herkenrath erst vor kurzer Zeit ein haarstreubender, abschüssiger, baulich von der Fahrbahn getrennter (Hochboard) rechtswidrig linksseitig als benutzungspflichtig gekennzeichneter Radweg angelegt wurde.

Dann wäre noch der Kreisverkehr an der Herman-Löns-Straße (http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1300555258869.shtml). Hoffentlich wird das dann nicht so wie auf dem Bild realisiert. Da sind die Teller so durchgängig an der Haltelinie verlegt, dass es fast unmöglich ist dort mit einem Zweirad sicher hindurchzukommen. Das wäre sehr schade, da sich gerade die Hermann-Löns-Straße für diese als Alternative zur Mülheimer-Straße anbietet, z.B. für die Fahrt ins Paffrather Kombibad. Sinnvoll wäre es meines Erachtens auch die Teller auf dem Innenkreis anzubringen, denn gerade die Möglichkeit des Schneiden/Überfahren des Innenkreises macht kleine Kreisverkehre so gefährlich!

Ausserdem interessiert es mich, ob Sie mittlerweile eine Straße in Bergisch Gladbach entdeckt haben, bei der eine “qualifizierte Gefahrenlage” vorliegt, die unter Berücksichtigung des Grundsatzurteils des BVerwG vom November 2010, eine Anordnung der Benutzungspflicht rechtfertigt. Oder ob weiterhin fast alle Radwege illegal als benutzungspflichtig angeordnet sind.

Die Stadt Köln montiert im Moment anscheinend mehr und schneller Vz.237, 240 und 241 ab, als die Stadt Bergisch Gladbach.

Mit freundlichen Grüßen Holger Müller

Die Antwort der Stadtverwaltung

Hier ein Auszug aus der Antwort der Stadtverwaltung:

Sehr geehrter Herr Müller,
der Stand in der Radwegegeschicht: bis jetzt haben wir gemeinsam mit der Polizei und Baulastträger den Schildgener Bereich “vorabgeklappert”. Gestern bei der Verkehrsbesprechung wurde nochmals darauf hingewiesen, dass es bis heute noch keine endgültige Regelung (neue StVO) gibt, d.h., dass endgültige Beschilderungs-und Markierungen vorerst nicht umgesetzt werden.

Da frage ich mich: Darf ich dann als Radfahrer in Bergisch Gladbach Beschilderungen und Markierungen bis zum Inkrafttreten einer neuen StVO vorerst auch nicht umsetzen?

Zur rechtlichen Lage

4. Trifft es zu, dass das Referat LA 22 des BMVBS bei der Korrektur der 46. StVO-Novelle eine Neufassung des § 45 StVO plant, mit der die Anordnung von Radwegebenutzungspflichten von den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden soll? Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Abkehr von den Zielen der 46. StVO-Novelle, zu deren wesentlichen Zielen die Förderung des Radverkehrs gehört?

Nein, die Änderungen betreffen Erleichterungen bei der Anordnung von Schutzstreifen für Radfahrer sowie des Zusatzzeichens Nr. 1000-32 zu Zeichen 220(Öffnung der Einbahnstraße für gegenläufigen Radverkehr).

Fazit

Anhand dieser Chronologie frage ich mich, auf welche Gesetzesänderungen die Bergisch Gladbacher Straßenverkehrsbehörde denn noch warten möchte, an Stelle bestehendes Recht umzusetzen!

Wie an den obigen Urteilen und Quellen zu ersehen ist, geht es nicht darum, ob die StVB Radwegschilder entfernen darf oder kann, sondern darum, ob sie überhaupt welche hätte aufstellen, bzw. ob selbst die vorhandenen Wege für den Radverkehr freigegeben werden dürften!


Ich frage mich, wie eine Verwaltung von ihren Bürgern Rechtstreue erwarten kann, wenn sie selbst geltendes Recht Jahrzehnte lang ignoriert?