Gestern geschah auf dem Radweg am Refrather Weg ein Unfall.
* Pressemeldung der Polizei
Da ich diesen Radweg schon immer als gefährlich ansah und nun in der PM geäußert wurde, dass der Weg beidseitig freigegeben sei, sah ich mich gezwungen nachzufragen, woran dies ersichtlich ist.
Folgende E-Mail habe ich an Polizei und Stadtverwaltung gesendet:
Betreff: Frage zum Unfall am Refrather Weg
Sehr geehrter Herr ...., sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Presseportal der Polizei ist mir folgende Nachricht ins Auge gefallen:
http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/rheinisch-bergischer-kreis/article/meldung-091029-105037-37-297.html
Hier wird die Äußerung getätigt, dass die Dame vorschriftsmäßig gefahren und dieser Radweg für beide Richtungen frei gegeben sei.
Mich würde interessieren anhand welcher Kriterien dies ersichtlich ist?
Zur Information: Passiert ist der Unfall innerorts. Die Fahrerin kam wohl anscheinend aus Refrath (Nachbarort) und ist zuvor linksseitig auf dem ausserörtlichen Radweg gefahren. Hier scheinen alle zu glauben dass dieser Weg benutzugspflichtig sei! Es gibt sogar sowas ähnliches wie eine Querungshilfe in Refrath, jedoch ist die an der vorletzten Kreuzung im Ort. Dort steht auch ein Blauschild mit Pfeilen unten drunter. An der folgenden Kreuzung (An der Kaule, unmittelbar vor dem Ortsausgang) wird dieses nicht wiederholt. Und da an linksseitige Radwege ja ach so hohe Anforderungen gestellt werden, darf ich den dann ja wohl kaum benutzen. (Wobei der ca. 1km lange ausserörtliche Abschnitt wirklich fast in Ordnung für einen Radweg ist. 1,98m Breit, also nur 2cm schmaler als die Mindestbreite, und sogar beleuchtet!). Dieser Luxusweg führt in Bergisch Gladbach auf einen Bürgersteig; dieser ist farblich leicht unterschiedlich gepflastert. Einen Hinweis, dass aus dem intendiertem gemischten Rad- /Fussweg nun ein getrennter werden soll, findet man in linker Fahrtrichtung nicht. An dieser Stelle passierte der Unfall! Hier ist der Weg abschüssig eine Querungshilfe gibt es nicht. Keine der im Verlauf dieses "Radweges" befindlichen Einfahrten und Kreuzungen hat ein Zusatzzeichen 1000-32, schon gar nicht die am Friedhof. An der nächsten Kreuzung findet sich wieder ein Zeichen 241 mit 1000-31, Trennung vom Gehbereich nur durch leicht andersfarbliches Pflaster. Wenn man nun auf der linken Seite bleibt ist an der nun folgenden Kreuzungen kein Blau mehr. Querungshilfen oder Hinweise auf ein Ende der Linksseitigkeit gibt es fuer Ottodurchschnittsradler nicht. Dafür an der nächste Kreuzung eine Ampel, die so geschaltet ist, dass das KFZ Signal geradesaus grün haben kann, während aus der linken Einfahrt die KFZ auch grün haben. Lediglich das Fußgängersignal ist dann rot. Ganz schön spannend, denn da ist ne gemeinsame Furt und für den Radler gilt somit das KFZ-Signal.
Mit Bitte um Stellungnahme und freundlichen Grüßen