Velo 2010

Fast jeder der sich im Raum Köln mit Radverkehrspolitik beschäftigt, stößt früher oder später auch auf die Homepage des "Expertenkreises" Velo2010.

Dieses Bündnis will sich nach eigenen Angaben für mehr Partnerschaftlichkeit im Straßenverkehr und Verbesserungen der Verkehrssicherheit einsetzen.

Neben allgemeinen Information zum sicheren Radfahren, Busgeldkatalogen und Statistiken, nimmt die Berichterstattung zu aktuellen Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung dort einen großen Raum ein.

Was Kommentare verschweigen

Oftmals werden die Unfälle mit mehr oder weniger sinvollen Kommentaren und Radschlägen versehen. Gerne wird dann auch mal die Schuld in Richtung Rad- oder Autofahrer geschoben. Was man aber bisher dort noch nie in den Kommentaren gelesen hat, ist Kritik an den Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde oder baulichen Gestaltung der Verkehrswege an den Unfallstellen!

Unfall durch gefährliche Wegführung

Ein besonders schlimmer Unfall auf Grund eines rechtswidrig freigegeben und als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweges ist am 17.1.2011 in Köln Porz passiert.

Zitat auf Velo 2010:

Ein 70jähriger Radfahrer befuhr die Poststr. in Richtung Porz-Wahn. In Höhe der Unfallstelle beabsichtigte er den gegenüberliegenden und dort beginnenden Radweg zu erreichen. Dabei wurde er von einem Pkw überholt und von diesem erfasst. Durch den Anprall erlitt der Radfahrer unter anderem lebensgefährliche Kopfverletzungen

Wenn man die Unfallstelle auf Google Streetview betrachtet, erkennt man folgende Situation:


Google Streetview

Behördliche Anordnungen

Wie man sieht sollen, nach Ansicht der Verkehrsplaner und Behörden, hier die Radfahrer über eine am Radwegsbeginn bereits durchgezogene Mittellinie die Straßenseite wechseln um diesen linksseitig als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radweg zu erreichen.

Genau dies ist dem Radfahrer zum Verhängnis geworden.

Natürlich hätte der Autofahrer dort nicht mehr überholen dürfen, aber auf Grund, genau dieser Gefahr beim Fahrspurwechsel, darf laut aktueller Rechtslage ein solcher linksseitiger Weg ohne Querungshilfe noch nicht einmal freigegeben, geschweige denn verpflichtend angeordnet werden.

Doch so wie ich die Kölner Behörden kenne, wird wohl weiter eine virtuelle Gefahr für Radfahrer auf der Fahrbahn herbeigeschworen werden, insbesondere, da es da später durch eine Eisenbahnunterführung geht, welche wahrscheinlich in den Köpfen mancher Beamten unmöglich mit einem Fahrrad zu durchfahren ist...

[Update 25.1.2011]

Heute hab ich dann doch noch einen Brief an den Fahrradbeauftragten der Stadt Köln versendet. Den ADFC Köln hab ich in Kopie genommen.

Hier der Brief:

Sehr geehrter Fahrradbeauftragter,
am 17.1.2011 geschah ein Fahrradunfall mit einem lebensgefährlich verletzten Radfahrer auf der Poststraße.
Auf dem Polizeifoto ist der Unfallort ersichtlich.
http://www.velo2010.de/typo3temp/pics/4a08c259e1.jpg
Können Sie mir erklären, mit welcher Begründung an dieser Stelle eine Benutzungspflicht des linksseitigen Radweges angeordnet ist?
Und selbst wenn er nur zur linksseitiger Nutzung freigegeben wäre, wie solle man ihn an dieser Stelle sicher! erreichen? Immerhin ist an der Stelle sogar die Mittellinie durchgezogen.
Mit dem Verkehrszeichen "Achtung Radfahrer!" schafft man dort jedenfalls keine gesetzeskonforme oder gar sichere Lösung.
Jedenfalls ist dem Verunfallten der Fahrspurwechsel an dieser Stelle zum Verhängnis geworden.
Mit nicht ganz so freundlichen Grüßen
Holger Müller

Ich bin gespannt, ob ich Antwort bekomme. Im Radfahreralltag-Blog kann man unter anderem nachlesen, wie kommunikativ diese Abteilung der Kölner Stadtverwaltung ist.