Handschrift des Bauarbeiters
Prioritäten
In meinem letzten Blogeintrag habe ich ja bei der Stadt noch mal nachgefragt, wann sich die Stadt bequemt ihr Radverkehrsführungen der aktuellen Rechtslage anzupassen. Eigentlich hätte dies schon unmittelbar nach der StVO-Novelle von 1997 geschehen müssen, am 1.9.2009 wurde in einer weiteren Novelle noch mal verdeutlicht, dass Radwege bestimmte Mindeststandards erfüllen müssen und dass die Anordnung einer Benutzungspflicht die Ausnahme und nicht der Regelfall sein soll. Hier nun die Antwort auf meine Nachfrage: Datum: 02.
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