Markierungs(un)logik

Aus der Pressemeldung der Polizei: Zwei Radfahrer sind gestern (23.04.14) auf dem Refrather Weg kollidiert. Gegen 13:30 Uhr fuhr eine 60-jährige Bergisch Gladbacherin auf dem Geh-/Radweg in Richtung Refrath. Kurz hinter der Eisenbahnunterführung kam von rechts aus dem Verbindungsweg zur Mülheimer Straße ein 12-jähriger Bergisch Gladbacher ebenfalls auf seinem Rad. Er hatte aus dem Verbindungsweg heraus Sicht aufp die Fußgängerampel, die in diesem Moment GRÜN zeigte. Der 12-jährige wollte schnell hinter seinem Bruder her, der die Ampel bereits in Richtung Finanzamt überquert hatte.

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Bilderrätsel

Weil es so schön ist und durch einen Artikel in der BLZ wieder aktuell: Bilderrätsel Was ist der Unterschied zwischen den zwei linken und den zwei rechten grauen Stahlbügeln? Bei den linken Bügeln handelt es sich um Fahrradständer und bei den rechten um Schutzstangen für die Bäume an denen es laut Bergisch Gladbacher Stadtverwaltung verboten ist Fahrräder abzustellen! - Das war doch einfach, oder? Auf meine Nachfrage nach der Rechtsgrundlage zum angeblichen Fahrradparkverbot in der Fußgängerzone im Mai letzten Jahres bekam ich nur folgende Antwort:

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Die Owi-Falle

An der Heidelberger Straße / Ecke Dortmunder Straße in Köln-Buchforst wurde die Kreuzung neu gestaltet. Dabei kommt so etwas heraus, wenn man auf Biegen und Brechen Radverkehrsführungen einrichtet: Linksabbiegen verboten! Zeichen 214-20 (das blaue mit den Pfeilen) verbietet hier eindeutig das Linksabbiegen. Da kein Zusatz-Zeichen Z 1022-10 (Radfahrer frei) darunter angebracht ist, gilt dies natürlich für alle Verkehrsteilnehmer. Radverkehr nicht ernst nehmen Auf die Fahrbahn hat man jedoch Haltelinie und Pfeil zum indirekten Linksabbiegen aufgemalt.

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