Zukunftsfähige Mobilitätslösungen in Bergisch Gladbach

Zukunftsfähige Mobilitätslösungen in Bergisch Gladbach Wie am 13.März 2013 in der iGL Presseschau berichtet wurde, soll Bergisch Gladbach Modellstadt in Sachen Mobilität werden. Ziel der Förderung ist es Anreize zu schaffen, Bürgerinnen und Bürger aus eigenem Antrieb weg vom motorisierten Individualverkehr hin zum öffentlichen Personenverkehr und zu anderen alternativen Formen der Fortbewegung im städtischen Raum zu bringen.” Voraussetzung dafür, dass diese Alternativen auch angenommen werden, ist jedoch ihre gefahrlose und bequeme Nutzung.

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Warum das Rad nur vereinzelt klingeln darf

Heute: ein Ausflug in die Rechtsgeschichte der StVZO Sicher ist den meisten bekannt, dass ein Fahrrad mit einer helltönende Glocke ausgestattet sein muss um Straßenverkehr teilzunehmen: StVZO § 64a Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig. Aber warum ist dies so? Hier die Begründung aus dem Verkehrsblatt aus dem Jahre 1960:

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